Gaspreis Zusammensetzung
Da jeder Gasanbieter ein wenig anders strukturiert ist, setzt sich auch bei jedem Gasanbieter der Gaspreis etwas anders zusammen. Dies hängt Großteils vom Aufbau des Unternehmens und den damit verbundenen Kosten ab. Reine Vertriebs- und Handelsunternehmen haben keine Kosten für die Unterhaltung von Gasnetzen, zahlen dafür aber an die Netztbetreiber ein Netztnutzungsentgelt. Gasnetzbetreiber zahlen dieses Netztnutzungsentgeld in ihrem Netzt zwar nicht, haben dafür allerdings Kosten im Bereich Ausbau, Instandsetzung, Modernisierung und auch für die Gaszähler bzw. das Ablesen dieser. Darüber hinaus wird nur ein geringer Anteil des benötigten Erdgases in Deutschland gefördert. Daraus ergibt sich, dass ein erheblicher Anteil an der Preisgestaltung im Bereich des Einkaufs liegt. Bedingt durch unternehmensspezifische Unterschiede kann die Zusammensetzung des Strompreises nur ungefähr angegeben werden.
Der Gaspreis setzt sich ungefähr so zusammen:
- 43% Gasbeschaffung: Da Deutschland nur über geringe Gasvorräte verfügt, muss der Großteil des benötigten Erdgases zugekauft werden. Die Gasbeschaffung beinhaltet die Einkaufskosten sowie die Handelsspanne.
- 24% Steuern und Abgaben: Neben der Mehrwertsteuer sind hierin auch die Erdgassteuer sowie Konzessions- und Förderabgaben enthalten.
- 23% Netznutzung: Netztnutzungskosten fallen immer dann an, wenn ein Gasanbieter einen Kunden beliefern möchte, zu dem er keine eigene Gasleitung liegen hat. Der Gasanbieter zahlt dabei an den oder die Netzbetreiber ein Netznutzungsentgeld, welches über Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur reguliert wird. Die staatliche Überwachung und Regulierung ist hierbei die Grundvoraussetzung für einen freien Wettbewerb.
- 10% Vertriebskosten: In den Vertriebskosten sind alle Aufwendungen enthalten, die im Zusammenhang mit Kundenakquise und Betreuung entstehen z.B. Erstellung von Abrechnung, Werbung etc.